Exzessiver privater Emailverkehr rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Urteil des LAG Niedersachsen vom 31.05.2010, Az.: 12 Sa 875/09
Liest und schreibt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum während der Arbeitszeit private Emails in einem großen Umfang – an mehreren Tagen sogar in einem solchen zeitlichen Umfang, dass dieser vermuten lässt, dass keine Zeit zur Erledigung der Dienstaufgaben geblieben ist – rechtfertigt dieser exzessive private Emailverkehr eine außerordentliche Kündigung sogar ohne vorangegangene Abmahnung.
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