Streitwertfestlegung bei Privatverkauf einer Bootleg-CD
Der Streitwert für das Unterlassungsbegehren des ausschließlichen Rechteinhabers eines CD-Tonträgers hinsichtlich der Weiterveräußerung lediglich einer unzulässigen Bootleg-CD ist durch Verdreifachung des fiktiven Lizenzschadens (im Ergebnis damit hier 2.250 €) festzusetzen.