Zur Auslegung der europarechtlichen Regelung der Privatkopie-Schranke im Urheberrecht
Die unionsrechtlich harmonisierte Schrankenregelung zur Privatkopie im Urheberrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nur Privatkopien aus rechtmäßigen Quellen sind mit der Urheberrechtslinie vereinbar. Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien, zu denen viele Mitgliedstaaten die Hersteller von Druckern und Speichermedien heranziehen, dürfen unrechtmäßige Vervielfältigungen gerade nicht berücksichtigt werden.