AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten anwendbar?
Pressemitteilung Nr. 36/2010 zum Urteil des BGH vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09
Verwenden Verbraucher einen vorformulierten Vertrag eines Dritten, so ist dieser nicht als vorformulierte Vertragsbedingung einzustufen. Die Verwendung des Formulars ist vielmehr das Ergebnis einer freien Entscheidung beider Parteien. Damit sind vorliegend die Vorschriften der §§ 307 ff BGB nicht anwendbar.