Fliegender Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Privatpersonen

Bei Urheberrechtsverletzungen, die in Form von Filesharing begangen werden, ist ein fliegender Gerichtsstand auch bei Privatpersonen ausnahmsweise gegeben, wenn das Handeln als nicht mehr rein privat einzustufen ist. Dies ist abhängig davon, in welchem Umfang die Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben.