Inhalte mit dem Schlagwort „Privatsphäre“

13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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25. April 2023

Berichterstattung über Gesundheitszustand unzulässig

Zeitung mit der Überschrift Stars und Sternchen
Urteil des BGH vom 14.03.2023, Az.: VI ZR 338/21

a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.

b) Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

Familie - bestehend aus Vatter, Mutter, Mädchen und junge - sitzt vor einem goldenen Tablet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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20. September 2021

Verstößt Retweeten gegen Urheberrechte?

Twitter-Symbol
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az.: 111 C 569/19

Retweeten eines Bildes auf Twitter stellt weder eine widerrechtliche Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG noch eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG dar, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte das Bild zuvor ohne weitere Beschränkung auf Twitter hochgeladen hat. Das Retweeten gehört zum Wesen von Twitter, im Hochladen der Fotos auf eine solche Plattform liegt mithin eine konkludente Einwilligung in deren Weiterverbreitung auf der jeweiligen Plattform.

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19. April 2021

Bundesverfassungsgericht konkretisiert Recht auf Vergessenwerden

Eine Person drückt auf eine Taste auf einer Tastatur
Beschluss vom 23.06.2020, Az.: 1 BvR 1240/14

Die Frage, ob in einem konkreten Fall über einen vergangenen Fehltritt einer in der Öffentlichkeit stehenden Persönlichkeit berichtet werden darf, nahm sich nun das Bundesverfassungsgericht an. Die Beschwerdeführerin hatte in einem Artikel über den Betroffenen und das von ihm geleitete Unternehmen berichtet, wobei auch zur Sprache kam, dass dieser wegen eines Täuschungsversuchs vom Staatsexamen ausgeschlossen wurde.

Die Beschwerdeführerin wurde in der vorherigen Instanz zur Unterlassung verurteilt, allerdings sah sie sich in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit verletzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht ähnlich und erließ in einem Beschluss, dass die Entscheidungen aufgehoben werden sollten. Es gab unter anderem für die Einbeziehung des das Ansehen negativ berührenden Umstands objektivierbare Anknüpfungspunkte.

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29. Januar 2020

Privates in der Öffentlichkeit: Verwirkung des Privatsphäreschutzes?

Frau mit einer Sonnenbrille schaut schockiert und hält sich schützend die Hand vor ihr Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.12.2019, Az.: 2-03 O 4/19

Der Schutz der Privatsphäre kann entfallen, wenn man diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und dadurch private Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies gilt jedoch nur in dem Umfang, indem die Privatsphäre konkret geöffnet wurde. Sind die Bildnisse kontextneutral, können sie auch in neuem Zusammenhang verwendet werden.

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30. August 2019

Unzulässige Berichterstattung über Veröffentlichung von Nacktfotos einer Sängerin

Alte Zeitungen auf einem Stapel
Urteil des BGH vom 30.04.2019, Az.: VI ZR 360/18

Der BGH hat festgestellt, dass die BILD-Berichterstattung über die Erpressung und anschließende Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet, einer bekannten deutschen Sängerin, welche zuvor vom Laptop ihres Freundes gestohlen worden waren, rechtswidrig war, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Sängerin darstellte. Durch die Berichterstattung werde deutlich, dass die Bilder dem Intimbereich der Sängerin zuzuordnen sind. Weiterhin entstehe die Gefahr, dass aufgrund der Berichterstattung eine Vielzahl an Personen nach den in Rede stehenden Bildern sucht.

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28. September 2018

Zum Entfall des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme

Lupe vor Zeitung
Urteil des BGH vom 12.06.2018, Az.: VI ZR 284/17

a) Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, muss situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 261/10, NJW 2012, 771, 772).

b) Die Selbstbegebung gibt nicht stets thematisch und inhaltlich die exakte Grenze vor, in deren Rahmen sich die hinzunehmende Veröffentlichung bewegen muss. Diese ist vielmehr im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall zu bestimmen.

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18. September 2018

Kundenzufriedenheitsbefragung via E-Mail bei Übermittlung der Rechnung kann unzulässige Werbung sein

Zwei Smileys mit zwei Kästchen zum ankreuzen
BGH Urteil vom 10.07.2018, Az.: VI ZR 225/17

a) Die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der Werbung ohne Einwilligung des Empfängers stellt grundsätzlich einen Eingriff in seine geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.

b) Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt.

c) Dem Verwender einer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken nach Abschluss einer Verkaufstransaktion ist es zumutbar, bevor er auf diese Art mit Werbung in die Privatsphäre des Empfängers eindringt, diesem - wie es die Vorschrift des § 7 Abs.3 UWG verlangt - die Möglichkeit zu geben, der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung zu widersprechen. Ansonsten ist der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig.

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24. Juli 2018

Wohnungsinserat stellt Einwilligung in Kontaktaufnahme dar

Schreibtisch mit einemTablet, auf dem ein Haus abgebildet ist.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.06.2018, Az.: 8 U 153/17

Mit der Erstellung und Veröffentlichung einer Kaufanzeige für eine Immobilie unter Angabe der Telefonnummer, gibt der Verkäufer eine ausdrückliches Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme ab. Der Verkäufer muss mit Veröffentlichung des Inserats in Betracht ziehen, dass er nicht nur von privaten Kaufinteressenten, sondern auch von Maklern oder gewerblichen Käufern kontaktiert wird. Davon abzugrenzen sind Kontaktaufnahmen von Maklern, die lediglich darauf gerichtet sind Ihre Maklerdienste anzubieten oder einen Maklervertrag zu schließen. Solche Fälle deckt die Einwilligung des Verkäufers nicht ab.

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06. März 2018

Facebook verstößt mit diversen Klauseln gegen Datenschutzrecht

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az.: 16 O 341/15

Diverse Klauseln der Facebook Ireland Ltd. betreffend u.a. die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (auch Kontovoreinstellungen) sind unzulässig, da sie weder auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können, noch eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für eine Einwilligung erforderlich wäre eine „informierte Entscheidung“ des jeweiligen Nutzers, die ihrerseits voraussetzt, dass der Nutzer zuvor umfassend über den Zusammenhang und Zweck der Datenverarbeitung und auch die Tragweite seiner Erklärung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Vorgaben hat die Facebook Ireland Ltd. auf verschiedene Weise nicht erfüllt, womit die Klauseln als unzulässig einzustufen sind.

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