Inhalte mit dem Schlagwort „Privatsphäre“

27. Dezember 2017

BGH ruft EuGH an: Braucht es für Cookies künftig eine ausdrückliche Einwilligung?

Illustration eines Laptops, auf dem Cookie-Einwilligung abgefragt wird
Beschluss des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 7/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 5 Abs. 3 und Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, ABI. Nr. L 201 vom 31. Juli 2002, S. 37) in der durch Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (ABI. Nr. L 337 vom 18. Dezember 2009, S. 11) geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABI. Nr. L 281 vom 23. November 1995, S. 31) sowie des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, ABI. Nr. L 119/1 vom 4. Mai 2016, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. a) Handelt es sich um eine wirksame Einwilligung im Sinne des Art. 5 Abs. 3 und des Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG in Verbindung mit Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss?

b) Macht es bei der Anwendung des Art. 5 Abs. 3 und des Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG in Verbindung mit Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG einen Unterschied, ob es sich bei den gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt?

c) Liegt unter den in Vorlagefrage 1 a) genannten Umständen eine wirksame Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 vor?

2. Welche Informationen hat der Diensteanbieter im Rahmen der nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG vorzunehmenden klaren und umfassenden Information dem Nutzer zu erteilen? Zählen hierzu auch die Funktionsdauer der Cookies und die Frage, ob Dritte auf die Cookies Zugriff erhalten?

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24. Juli 2017

Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine geheim gehaltene Liebesbeziehung

Mann und Frau sitzen mit bemalten Karton auf Kopf auf Sofa
Urteil des BGH vom 02.05.2017, Az.: VI ZR 262/16

1. Eine Berichterstattung, in der eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung preisgegeben wird, berührt die Privatsphäre. Auch wenn es sich dabei um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, ist bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Recht des sich Äußernden auf Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung, ob sich die Berichterstattung durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt.

2. Aufwendungen für presserechtliche Informationsschreiben, mit denen einer Weiterverbreitung der unzulässigen Berichterstattung durch andere Redaktionen vorgebeugt werden soll, sind nicht ersatzfähig, wenn sie nicht der Abwendung eines bereits als gegenwärtig anzusehenden Schadens dienen, sondern dazu, die Privatsphäre des Betroffenen allgemein zu schützen. Letzteres ist dann der Fall, wenn das Schreiben aus der allgemeinen Befürchtung heraus, dass andere Redaktionen durch ähnliche Nachrichten die Privatsphäre des Betroffenen in ähnlicher Weise verletzen könnten, an einen allgemein gehaltenen Adressatenkreis potentieller künftiger Störer gerichtet ist.

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21. März 2017

Berichterstattung über angeblichen Gewichtsverlust eines prominenten Patienten kann Unterlassungsanspruch begründen

Vertrauliche Krankenakte auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2016, Az.: 16 U 120/16

Wird in einer Illustrierten behauptet, ein Prominenter habe während seines Krankenhausaufenthaltes einen dramatischen Gewichtsverlust erlitten, der aber weder zu jenem noch zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich eingetreten ist, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung und damit einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten dar. Durch die Äußerungen wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Selbstbestimmungerecht des Patienten verletzt, was eine Verpflichtung zur Unterlassung der Veröffentlichung derartiger Äußerungen begründen kann. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund dessen, dass ein Patient vor dem Blick in sein Krankenzimmer und dem Einblick in seine Genesungsfortschritte oder -rückschritte geschützt ist, soweit er sie nicht selbst preisgibt.

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17. März 2017

Handyvideo eines Nachbarschaftsstreits verletzt das Persönlichkeitsrecht

Grafik, die ein rot umrandetes Verbotssymbol zeigt, auf welchem ein diagonal durchgestrichenes Smartphone abgebildet ist
Urteil des LG Duisburg vom 17.10.2016, Az.: 3 O 381/15

Bereits die Herstellung von Filmaufnahmen einer Person ohne Verbreitungsabsicht und innerhalb eines öffentlich zugänglichen Bereichs kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründen. Wenngleich sich der Abgebildete bei Aufzeichnung außerhalb seiner besonders geschützten Privatsphäre bewegt, so ist die Aufnahme nur dann als zulässig anzusehen, wenn das vorliegende Interesse des Filmenden bei Würdigung aller Gesamtumstände dem Interesse am Schutze des angegriffenen Persönlichkeitsrechtes überwiegt. Eine mögliche Einwilligung ist hierbei grundsätzlich unbeachtlich, wenn die umstrittene Äußerung im Rahmen eines emotionalen Streitgespräches entstand und daher erkennbare Zweifel an deren Ernsthaftigkeit bestehen.

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27. Dezember 2016

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei behaupteter Vaterschaft

Bausteine mit Einzelbuchstaben ergeben zusammenn das Wort "PRIVAT". Darüber ist ein geschlossenes Vorhängeschloss
Urteil des AG München vom 21.07.2016, Az.: 161 C 31397/15

Wird das Bild eines Mannes mit dem Zusatz, er wäre der Vater eines bestimmten Kindes, auf verschiedenen Plattformen Sozialer Medien verbreitet, handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Dementsprechend verletzt diese Äußerung das Persönlichkeitsrecht, wenn sie unwahr ist. Eine Geldentschädigung kommt jedoch nicht in Betracht, da die Beeinträchtigung befriedigend auf andere Weise ausgeglichen werden, nämlich durch Unterlassung und Widerruf.

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14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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15. Juni 2016

Dash-Cam-Aufzeichnungen aus einem geparkten Pkw sind unzulässig

Dashcam vor Himmel mit Wolken
Urteil des LG Memmingen vom 14.01.2016, Az.: 22 O 1983/13

Die Anfertigung von Videoaufzeichnungen mit einer Dash-Cam aus einem geparkten Pkw heraus verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anwohner der Straße, die von der Kamera erfasst wird. Schon das Bereithalten einer aufnahmebereiten Dash-Cam mit Bewegungssensor kann zum Zwecke des effektiven Rechtsschutzes der Privatsphäre der Anwohner untersagt werden. Videoaufnahmen, die mittels einer Dash-Cam rechtswidrig erlangt wurden, unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.

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13. November 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch namentliche Nennung einer Schülerin in einem Buch

Junges Mädchen mit Stift in der Hand, schreibt etwas auf einen Block.
Urteil des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 175/14

a) Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.

b) Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung ebenfalls zu den offenbarten Umständen äußert.

c) Zur Reichweite des Schutzbereichs der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)

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13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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27. August 2015 Top-Urteil

Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Chatverlauf auf Smartphone
Urteil des LG Köln vom 10.06.2015, Az.: 28 O 547/14

Die Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten eines bekannten Sportlers, welche Details zu dessen Beziehungsverhältnisse bekannt geben, stellen einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere liegt keine relevante Selbstöffnung des Betroffenen vor, welche die Privatsphäre einschränke, sodass in einer Gesamtabwägung der Persönlichkeitsschutz das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

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