Inhalte mit dem Schlagwort „Privatverkauf“

21. März 2017

Zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufen auf eBay

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16

Ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ist als gewerblicher Händler im Sinne von § 3 I UWG einzuordnen, wenn mittels professionell ausgestalteter Auktionen das großumfängliche Angebot neuwertiger Artikel eines bestimmten Produktsortiments erfolgt. Unerheblich ist dabei, ob die strittigen Verkaufsstücke ursprünglich von Familie oder Bekannten zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Gesamterscheinungsbild der getätigten Verkäufe auf einen planmäßig und dauerhaften Erwerb und damit eine bestehende Unternehmereigenschaft schließen lassen.

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06. Dezember 2010

Autokauf bei eBay: „Da Privatverkauf keine Garantie und Gewährleistung“

Pressemitteilung Nr. 47/10 des AG München zum Urteil vom 11.12.2009, Az.: 122 C 6879/09

Privatverkäufer können auf der Plattform eBay grundsätzlich Garantie oder Gewährleistung ausschließen. Das verkaufte Produkt muss jedoch die in der Auktion zugesicherten Eigenschaften innehaben. Stellt sich für den Käufer nach Beendigung der Auktion und somit nach Vertragsschluss heraus, dass das gekaufte Produkt die zugesicherte Beschaffenheit nicht erfüllt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zunächst eine Nachbesserung fordern zu müssen. Die Berufung des Verkäufers auf seinen Gewährleistungsausschluss ist unzulässig.
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