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21. August 2019 Top-Urteil

Anbieten eines Computerprogramms auf einem Downloadportal stellt öffentliche Wiedergabe dar

Hand drückt auf Downloadsymbol
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 132/17

Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.

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28. März 2014

Erschöpfung an Computerspiel nur bei Beibehaltung der Produktkombination

Urteil des LG Berlin vom 11.03.2014, Az.: 16 O 73/13

Der Produktschlüssel eines Filmsequenzen enthaltenden Spiels, der nur zusammen mit einem physikalischen Datenträger in Verkehr gebracht wurde, darf nicht ohne selbigen verkauft werden. Wird der Schlüssel verkauft und per Email zugesandt, das Spiel selbst dabei nur als Download angeboten, kann Erschöpfung von vornherein nicht eintreten, da das Spiel nicht in der Gestalt verkauft wird, in der es in Verkehr gebracht wurde.

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