Inhalte mit dem Schlagwort „Produktbeschreibung“

02. März 2020

Händler sind verpflichtet Produktbeschreibungen auf Amazon regelmäßig zu überprüfen

Einkaufswagen - Online Shopping - Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.12.2019, Az.: 6 U 182/18

Im Falle eines Streits zweier Händler, die auf Amazon gemeinsam dieselbe Produktbeschreibung nutzten, urteilte nun das OLG Frankfurt a. M., dass es Händlern zugemutet werden kann, diese regelmäßige zu überprüfen. Im konkreten Fall klagte ein Händler wegen Markenverletzung nach § 14 MarkenG, nachdem der Beklagte Artikel seiner eigenen Marke auf der Plattform zum Verkauf anbot, ohne das Angebot ausreichend von der Marke des Klägers abzugrenzen.

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19. August 2016

Zur Prüfungspflicht von Amazon-Marketplace-Händlern hinsichtlich ihrer Artikelbeschreibungen

Miniatur-Einkaufswagen auf Laptop
Urteil des BGH vom 03.03.2016, Az.: I ZR 140/14

Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt.

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08. Juli 2016

Himalaya-Salz muss aus der unmittelbaren Region des Himalaya stammen

liegende und geöffnete Dose mit rosa Himalaya-Salz
Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13

1) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.

2) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben.

3) Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient.

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04. Dezember 2014

„LEDView“ nicht produktbeschreibend

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 28 W (pat) 42/11

Dem Wortzeichen „LEDView“ fehlt es nicht an der notwendigen Unterscheidungskraft, da sich das Produkt ausschließlich an Fachpublikum richtet, welchem bekannt ist, dass die Buchstabenfolge „LED“ in der Markenbezeichnung nicht zur Produktbeschreibung dient. Ausschlaggebend ist demnach die mutmaßliche Wahrnehmung des angesprochenen Publikums.

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27. Februar 2014

Widersprüchliche Lieferzeitenangaben führen in die Irre

Urteil des LG Bochum vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13

Widerspricht die Angabe eines Händlers auf Amazon unter „Gewöhnlicher Lieferzeit“ den Angaben des gleichen Händlers, welche dieser in der Produktbeschreibung und in den AGB macht, so sind diese Angaben als widersprüchlich und damit als Irreführung einzustufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Angaben aus Verbrauchersicht nicht miteinander in Einklang gebracht werden können und der Verbraucher schließlich nicht weiß, wann die Ware ihn erreicht.

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28. Dezember 2011

Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.
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