Inhalte mit dem Schlagwort „Produktpiraterie“

07. April 2009

Markenmäßige Benutzung durch reine Gattungsbezeichnung

Urteil des LG Kiel vom 26.02.2009, Az.: 15 O 153/08

Eine reine Gattungsbezeichung kann eine markenmäßige Benutzung sein, wenn der Verbraucher das fragliche Zeichen als markenrechtliche Benutzung auffassen könnte. Bei einer engen Beziehung zwischen den beiden Bezeichnungen und einer hinreichenden Ähnlichkeit muss dies anerkannt werden, insbesondere, wenn das verwendete Zeichen nur mit lediglich einem beschreibenden Zusatz ergänzt wird.
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27. März 2009

Keine Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Bezug gefälschter Markenware vor Vertragsrücktritt/Schadensminderungspflicht bei Vorgehen gegen einstweilige Verfügungen

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 28.01.2009, Az.: 3 O 4369/08 Bei Bezug von Plagiaten ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne angemessene und erfolglos abgelaufene Nacherfüllungsfristsetzung nach §§ 440, 281 BGB grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr müssen entsprechende außergewöhnliche die Frist entbehrlich machende Gründe vorliegen. Erwirkt der Markeninhaber ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung gegen den Plagiatsverkäufer, hat dieser äußerst sorgfältig zu prüfen, ob ein Widerspruch gegen die Verfügung erfolgsversprechend ist. Sonst kann er seinen Zwischenhändler nicht in Regress bzgl. der dadurch entstehenden Verfahrens- und Gerichtskosten nehmen.
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11. März 2009

Testkäufe durch eine Scheinfirma

Urteil des LG Düsseldorf vom 07.10.2008, Az.: 4a O 93/07

Testkäufe sind ein unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern. Insbesondere kann ein solcher unbedenklich geheim gehalten werden, da andernfalls der Erfolg vereitelt werden würde. Daher ist es wettbewerbsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zwecke eine Scheinfirma tätig wird.
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30. September 2008

Haftung sog. „Auslieferungsagenten“

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.08.2007, Az.: 5 U 188/06

Obwohl beschlagnahmte Piraterieware bereits als "eingeführt" gilt, haftet ein sog. Auslieferungsagent, der lediglich Ware in Empfang nehmen soll, nicht für Markenverletzungen, da eine Überprüfung aller Kartons - sowohl generell als auch stichprobenartig - nicht zumutbar ist.
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14. Juli 2008

Marken- und Produktpiraterie im Internet

Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ? Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
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