Farbmarke Nivea-Blau darf nicht gelöscht werden
Die Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)", welche für die bekannte Nivea-Creme steht, darf nicht gelöscht werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sich für die Erkennung von "Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte" durchgesetzt hat.