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10. Juli 2015 Top-Urteil

Farbmarke Nivea-Blau darf nicht gelöscht werden

Frau mit Sonnencreme-Flasche in der Hand und einer Sonne aus Sonnencreme auf dem Rücken
Pressemitteilung zum Beschluss des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZB 65/13

Die Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)", welche für die bekannte Nivea-Creme steht, darf nicht gelöscht werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sich für die Erkennung von "Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte" durchgesetzt hat.

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