Inhalte mit dem Schlagwort „Prominenter“

26. Februar 2021 Top-Urteil

„Clickbaiting“ mit Foto eines Prominenten ohne Bezug zum redaktionellen Inhalt stellt Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

a) Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils auch dann befugt, über den Betrag des Klageanspruchs zu entscheiden, wenn es das Grundurteil nicht beanstandet und der Streit über den Betrag zur Entscheidung reif ist. Hierfür bedarf es weder einer Anschlussberufung des Klägers noch einer Zustimmung der Parteien noch einer Wiederholung des erstinstanzlichen Sachantrags des Klägers.

b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait" („Klickköder") ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.

c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen.

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25. Januar 2021

Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Ein Paparazzi hält die Hand vor sein Gesicht
Pressemitteilung Nr. 13/2021 zum Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

Die Nutzung des Fotos eines Prominenten als „Clickbait“ oder „Klickköder“ für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu der abgebildeten Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein. Der zu Unrecht Abgebildete kann deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend machen. Ein prominenter Fernsehmoderator hatte gegen eine Zeitschrift geklagt, die einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators mit seinem Foto bebildert hatte. Die Zeitschrift habe das Bildnis allein zu dem Zweck verwendet, um die Aufmerksamkeit der Leser auf den Artikel zu lenken. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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03. September 2015

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

Blonde Frau in Rosa Pullover wird von ihrem Bodyguard vor Paprazzi abgeschirmt
Urteil des LG Köln vom 24.04.2013, Az.: 28 O 371/12

Maßgeblich für die Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Bildes einer prominenten Person ist, ob es sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt und die Veröffentlichung nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt. Der Begriff der Zeitgeschichte ist zu Gunsten der Pressefreiheit weit zu verstehen und umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Weiterhin ist die dazu gehörende Wortberichterstattung zu berücksichtigen.

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11. August 2009

Die Verbreitung eines Prominentenfotos

Urteil des BGH vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 232/08 Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung gegenüber dem Betroffenen abgegeben hat, reicht so weit, dass das Foto im Zusammenhang mit der erneuten Veröffentlichung der in der Ausgangsberichterstattung gebrachten Mitteilungen nicht erneut veröffentlicht werden darf. Eine Auslegung, die die Anwendung nur auf den identischen Gesamttext bezieht, ist verfehlt. Das verwendete kontextneutrale Foto kann abhängig von der zukünftigen Berichterstattung rechtmäßig verwendet werden.
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