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24. Juni 2014

Werbung für E-Zigaretten mit Hinweis auf gesundheitliche Unbedenklichkeit irreführend

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.02.2014, Az.: 6 U 244/12

Werbeaussagen für E-Zigaretten, wie "Dann werden Sie schnell verstehen, warum elektrisches Rauchen die Lunge schont" oder "Eine saubere Sache: Verdampfung statt Verbrennung" sind irreführend, da sie den Eindruck vermitteln, der Konsum von E-Zigaretten sei gesundheitlich unbedenklich, obwohl dies nicht als wissenschaftlich gesichert angesehen werden kann. So sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für den Einzelnen verbunden sein können.

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