Axel Springer AG unterliegt am BayVGH
Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 07.07.2009, Az.: 7 BV 08.254
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.07.2009 die Klage der Axel Springer AG bezüglich der Übernahme der ProSiebenSat1 Media AG abgewiesen. Die Axel Springer AG begehrte, feststellen zu lassen, dass die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Kartellbehörden rechtswidrig war. Der BayVGH begründete den Beschluss mit dem fehlenden Feststellungsinteresse der Klägerin, da die Sache durch Aufgabe des Übernahmevorhabens erledigt sei und keine anderen Gründe für das Ergehen eines Urteils ersichtlich wären.