Patentlizenzvertrag erfordert auch ein zugrundeliegendes Patent
Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.07.2012, Az.: 6 U 114/11 Ein Lizenzvertrag kann wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die betreffende Erfindung nicht wie vereinbart zum Patent angemeldet wurde. Vorliegend schlossen die Parteien einen Lizenzvertrag über die Herstellung eines Proteindrinks. Dabei verpflichtete sich die Klägerin, die den bezeichneten Drink entwickelt hatte, eine entsprechende Patentanmeldung vorzunehmen. Dieser Verpflichtung kam sie jedoch nicht nach. Das OLG Karlsruhe hob schließlich das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim auf und bestätigte die wirksame Anfechtung des Vertrages durch den Beklagten. Der Klägerin würden keinerlei Ansprüche gegen den Beklagten zustehen, auch wenn dieser weiterhin den Drink vertriebe, da die Benutzung einer technischen, nicht durch ein Patent geschützten Lehre jedermann freistehe.
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