Inhalte mit dem Schlagwort „Prozess“

03. Dezember 2015

Anforderungen für die Annahme einer Beweisvereitelung und deren Folgen im Prozess

Weißes Paragraphenzeichen auf einem Tisch neben einem Richterhammer.
Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 226/13

a) Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert. Deshalb ist eine Beweisvereitelung nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten Partei möglich gewesen wäre, den Beweis - etwa im Wege eines selbständigen Beweisverfahrens - zu sichern.

b) Kann einer Partei der Vorwurf gemacht werden, sie habe den vom Prozessgegner zu führenden Beweis vereitelt, führt dies nicht dazu, dass eine Beweiserhebung gänzlich unterbleiben kann und der Vortrag der beweispflichtigen Partei als bewiesen anzusehen ist. Vielmehr sind zunächst die von der beweispflichtigen Partei angebotenen Beweise zu erheben. Stehen solche Beweise nicht zur Verfügung oder bleibt die beweisbelastete Partei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme beweisfällig, ist eine Beweislastumkehr in Betracht zu ziehen und den Beweisangeboten des Prozessgegners nachzugehen.

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22. Februar 2010

Verschwiegenheitspflicht vs. Interessenvertretung – das Gutachten im Patentprozess

Beschluss des BGH vom 16.11.2009, Az.: X ZB 37/08

Wird im Rahmen der Beweiserhebung eines Patentprozesses ein Gutachten hinsichtlich der Patentverletzung eingeholt, so kann sich der vermeintliche Verletzer nur dann gegen die vorbehaltlose Offenlegung des Gutachtens richten, wenn er darzulegen vermag, dass schützenswerte Geheiminteressen berührt sind, denen im Wettbewerb ein hoher Stellenwert zukommt und dass ihm aus der Offenbarung Nachteile entstehen. Das Gericht prüft im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung, in welchem Umfang eine Offenlegung in Frage kommt. Dabei kann insbesondere auch der Anwalt des Patentinhabers zur Verschwiegenheit gegenüber seiner Partei verpflichtet werden.
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20. Januar 2010

Drin ist, was drauf steht! – Zumindest sollte es das

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.10.2009, Az.: 12 O 328/09

Ein Internethändler, der Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung vertreibt, wurde vom Landgericht Düsseldorf verurteilt, nicht mehr unlautere Werbeaussagen zu benutzen. Dem Prozess ging eine Abmahnung gegen den Beklagten voraus, in welchem dem Händler vorgeworfen wurde, das von ihm vertriebene Produkt weise nicht die Wirkungen auf, die von ihm angepreist wurden. Er warb unter anderem damit, dass die Inhaltsstoffes des Speisepilzes Maitake das körpereigene Immunsystem auf natürliche Weise fördern und damit die Abwehrkräfte stärken würde. Das LG Düsseldorf entschied, dass beim Verkauf von Lebensmitteln eine gesundheitsbezoge Werbung nur dann zulässig ist, wenn die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Diese Vorgabe hielt der Verurteile nicht ein.
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09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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