Inhalte mit dem Schlagwort „Prozesskostenhilfe“

22. Oktober 2018

„Forum Shopping“ lässt Rechtsschutzinteresse bei einstweiligem Rechtsschutz entfallen

Richterhammer bei Gericht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 27.08.2018, Az.: 2-03 O 307/18

Wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, hat der Antragsteller nur einen Anspruch darauf, dass sein Begehren einmal und von einem Gericht geprüft wird. Wird ein gleichlautender Antrag dennoch bei mehreren Gerichten gestellt (sog. „Forum Shopping“ bzw. „Forum Hopping“), entfällt das für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Rechtsschutzinteresse des Antragsstellers, sodass der zweite Antrag unzulässig ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das angerufene zweite Gericht durch den Antragsteller auf den erfolgslosen Antrag bei dem vorhergehenden Gericht hingewiesen wird.

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20. Dezember 2010

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung über Prozesskostenhilfeantrag

Beschluss des LG Düsseldorf vom 30.11.2010, Az.: 20 T 59/10 Die Internetveröffentlichung einer Entscheidung, aus der der Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren hervorgeht, ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da sich hieraus Rückschlüsse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ziehen lassen. Diese gehören aber zur geschützten Privatsphäre. Neben dem Veröffentlicher haftet auch der Host- Provider, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte.
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18. Januar 2010

Die nicht erhaltene EC-Karte und die missbräuchliche Abhebung

Beschluss des BVerfG vom 08.12.2009, Az.: 1 BvR 2733/06

Prozesskostenhilfe wird für den unbemittelten Geschädigten nur bei aufgrund bereits eindeutig existierender Rechtsprechung und somit nicht vorhandenen Erfolgschancen verwehrt. Vorliegend verkannten die vorinstanzlichen Gerichte jedoch die Sach- und Rechtslage. Die Richter machten deutlich, dass eine Bank die Beweislast dafür trägt, dass der Kunde seine neue Bankkarte auf postalischem Wege erhalten hat. Gelingt dies der Bank nicht, trägt diese das Risiko eines Kartenmissbrauchs und haftet für einen eventuell entstandenen Schaden.
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