Inhalte mit dem Schlagwort „Prozessrecht/Kosten“

04. November 2013

Nichtigkeitsstreitwert II

Beschluss des BGH vom 27.08.2013, Az.: X ZR 83/10 Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum.
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21. Oktober 2013

Kostenbegünstigung III

Beschluss des BGH vom 03.09.2013, Az.: X ZR 1/13 und X ZR 2/13 a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 Kostenbegünstigung I).
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20. Oktober 2013

Druckdatenübertragungsverfahren

Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen. b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
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22. Mai 2013 Kommentar

Prozesskostenlast bei formloser Aufforderung zur Freigabe einer Domain ohne vorherige Abmahnung

Kommentar zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.02.2013, Az.: I-20 W 104/11

Mit Hilfe des Instituts der Abmahnung wird eine andere Person außergerichtlich und formal dazu aufgefordert, künftig eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. Bezweckt wird damit in der Regel, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu klären und einem kostspieligen Gerichtsverfahren vorzubeugen.

Greift ein verletzter Rechteinhaber nicht zu diesem Mittel und entscheidet sich dazu, direkt Klage zu erheben, läuft er in aller Regel Gefahr, dass der Verletzer den Klageanspruch sofort anerkennt. Folge davon ist, dass der klagende Rechteinhaber trotz Obsiegens mit seiner Klage die Verfahrenskosten zu tragen hat, da er dem Beklagten gar keine Möglichkeit gegeben hat, den Rechtsstreit ohne Gericht zu klären.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Beschluss von Februar 2013 nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Rechtsverletzer in einer Domainstreitigkeit trotz sofortigen Anerkenntnisses die volle Kostenlast zu tragen hat, wenn er zuvor lediglich formlos zur Freigabe einer Domain aufgefordert wurde.

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26. Februar 2013

Streitwert bei Bilderklau für eBay-Auktion

Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13 Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
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15. Februar 2013

Kontaktplatte

Urteil des BGH vom 20.11.2012, Az.: X ZR 131/11

Die Frist zur Zahlung der mit der Einreichung der Klage fällig werdenden Gebühr beginnt erst zu laufen, wenn das Patentgericht dem Kläger den vorläufig festgesetzten Streitwert mitteilt.
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09. Oktober 2012

Angemessener Arbeitsaufwand eines Sachverständigen

Beschluss des BGH vom 13.08.2012, Az.: X ZR 11/10 Grundsätzlich wird ein gerichtlicher Sachverständiger nach Arbeitsaufwand (angefallene Stunden) und Fachwissen (Stundensatz) bezahlt. Dabei muss jedoch zwischen dem zeitlichen Aufwand und dem Umfang des Prüfstoffes eine plausible Proportionalität gewahrt werden. Als Faustregel gilt, dass diese Proportionalität bei Patentnichtigkeitsverfahren von durchschnittlichem Umfang nicht gewahrt ist, wenn ein Aufwand von mehr als 150 Stunden abgerechnet wird. Von einem Umfang am oberen Ende des Durchschnitts ist auszugehen, auch wenn Schriftsätze und Prozessakten vergleichsweise umfangreich sind und das schriftliche Gutachten insgesamt 44 Seiten umfasst.
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13. März 2012

Kostenerstattung für die 2. Abmahnung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.01.2012, Az.: 11 U 36/11

Wenn ein Rechteinhaber zunächst selbst eine Abmahnung ausspricht, d.h. insbesondere eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert, kann er für eine weitere anwaltliche Abmahnung seine Kosten nicht vom Gegner ersetzt verlangen.
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12. März 2012

Glücksspielverband

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 148/10 a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbandes grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt. b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht. d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.
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29. September 2011

Dieselbe Angelegenheit?

Urteil des BGH vom 22.03.2011, Az.: VI ZR 63/10

Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat.
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