Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Bearbeitung des Löschungsbegehrens erneut zu prüfen

Wird ein Löschungsbegehren i.S.d. DSGVO bearbeitet, ist dabei die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung erneut zu prüfen. Insoweit kann sich auch nicht auf den Code of Conduct (Verhaltensregeln) berufen werden. Hier finden sich zwar Prüffristen, nach deren Ablauf eine Löschung spätestens veranlasst werden muss - trotzdem müssen aber die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO überprüft werden.