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21. Juni 2010

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss Indizierung eines Albums hinreichend feststellen

Beschluss des VG Köln vom 31.05.2010, Az.: 22 L 1899/09 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss bei der Indizierung eines Musikalbums im Rahmen einer konkreten Abwägung des Kunst- und Jugendschutz ausreichende Gründe anführen, weshalb sie diese Erwägung für notwendig hält. Eine Indizierung ist daher erst bei einem deutlichen Gefährdungsgrad und einer erheblichen Intensität der Gefahr zur Jugendgefährdung zulässig. Erfolgt eine Indizierung sind die entsprechenden Erwägungsgründe nicht pauschal sondern detailliert und genau aufzuführen.
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