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02. Mai 2014

Zum Begriff der journalistisch-redaktionellen Gestaltung von Telemedien

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 25.03.2014, Az.: 1 S 169/14

Eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags liegt nur dann vor, wenn diese sowohl journalistisch als auch redaktionell gestaltet sind. Journalistisch sind dabei auch Angebote, die sich nur an eine kleine Zielgruppen richten, wenn bei den Angeboten das Ziel der Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in zumindest dieser Gruppe erkennbar wird.

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