Inhalte mit dem Schlagwort „Quellcode“

03. Januar 2017

Markenmäßige Nutzung durch Verwendung einer Marke als Metatag

Abbildung eines HTML-Quellcodes, welcher rechtsläufig an optischer Schärfe verliert
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.10.2016, Az.: 6 U 17/14

Wer als Internetseitenbetreiber in seinem für den Nutzer nicht sichtbaren HTML-Quellcode als Metatag den Namen einer eingetragenen, fremden Marke verwendet, kann von dem Markeninhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn wer spezifisch nach der Marke sucht, dem wird aufgrund des Metatags auch die Internetseite des Verwenders, der nicht Markeninhaber ist, als Suchtreffer angezeigt. Darin liegt eine markenmäßige Nutzung i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

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15. Juni 2016

Unberechtigte Nutzung einer Open Source Software kann Schadensersatzanspruch begründen

Schriftzug "Open Source" ist auf ein Straßenschild gedruckt
Urteil des LG Bochum vom 03.03.2016, Az.: I-8 O 294/15

Ermöglicht ein Softwareentwickler die kostenlose Verwendung einer von ihm programmierten Open Source Software nur unter der Bedingung, dass bei Verwendung des Programms bestimmte Lizenzbestimmungen eingehalten werden, so liegt eine unberechtigte Nutzung der Software und damit eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Damit steht dem Programmierer ein Schadensersatzanspruch selbst dann zu, wenn die erlaubte Nutzung grundsätzlich kostenfrei ist.

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13. April 2015

Demo-Version einer Software auf Internetseite stellt öffentliche Zugänglichmachung einer Software dar

Binär-Zahlencode im einem blauen Raum
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2015, Az.: 11 U 94/13

Wird auf einer Internetseite eine Demoversion mit vollem Nutzungsumfang zur Verwendung bereitgestellt, ist darin eine öffentliche Zugänglichmachung des Computerprogramms auch dann zu sehen, wenn eine Veröffentlichung des Quellcodes der Software tatsächlich nicht erfolgt ist. Für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt vielmehr der Zugriff auf die graphische Benutzeroberfläche der geschützten Software. Eine Dekompilierung der Software zu Zwecken der Entfernung eines Google Analytics Tracking Codes aus Datenschutzgründen rechtfertigt indes ebenfalls nicht die Verletzung von Nutzungsrechten.

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04. März 2014

Unvollständige Referenzliste ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.11.2013, Az.: 15 U 80/12

Die Veröffentlichung einer Referenzliste im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn durch unvollständige Angaben und die Art der Darstellung der falsche Eindruck erweckt wird, die genannten Projekte seien allein und ohne Mitwirkung anderer Unternehmen bearbeitet worden. Dies ist geeignet auf der Marktgegenseite eine Irreführung hervorzurufen.Eine unlautere geschäftliche Handlung stellt zudem das Hinterlegen von Namen anderer Unternehmen im Quellcode der eigenen Internetseite dar. Auf diese Weise wird potenziellen Kunden bei der Suche nach Unternehmen im Internet folglich auch die Internetseite angezeigt, auf der die Unternehmen im Quellcode hinterlegt sind.

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