Inhalte mit dem Schlagwort „Quelle“

25. Juli 2019

Begriff „Plagiat“ – Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

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Urteil des LG Frankfurt vom 14.03.2019, Az.: 2-03 O 440/18

Wie das Wort „Plagiat“ eingeordnet wird, hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab. Wichtig sind dabei der Empfängerhorizont, sowie konkrete und überprüfbare Anknüpfungspunkte. Im vorliegenden Fall entschied das LG Frankfurt, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, da sich die Äußerung auf ganz konkrete Textstellen eines Buches bezieht. Außerdem ist die Übernahme von einem Buch in ein anderes ohne Quellenangabe dem Beweis zugänglich. Die Klägerin hat jedoch einen Unterlassungsanspruch, da der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweislast bzgl. dieser Tatsache nicht nachkommt.

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13. Mai 2016

Werbung mit Testergebnissen erfordert Fundstellenangabe

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.03.2016, Az.: 6 U 182/14

Wirbt ein Online-Vergleichsportal mit einem auf einer anderen Seite veröffentlichten Testergebnis, ohne dem Nutzer mittels einer Fundstellenangabe die Möglichkeit zu geben, sich dieses Testergebnis tatsächlich auf der Quell-Seite anzusehen, so liegt eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5a UWG vor. Bei einer Werbung mit Testergebnissen im Internet kann die erforderliche Fundstellenangabe auch durch einen Link ersetzt werden, die Abbildung des Siegels in lesbarer Größe ist hingegen nicht ausreichend.

Bezieht sich das beworbene Angebot auf einen Kombinationstarif, obwohl sich der Test nur auf ein Tarif-Element alleine bezieht, so stellt auch dies eine Irreführung dar, wenn nicht verdeutlicht wird, dass nicht der Kombinationstarif an sich Gegenstand des Tests war.

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