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Inhalte mit dem Schlagwort „Rabattaktion“
06. März 2014 Urteil des OLG Köln vom 09.08.2013, Az.: 6 U 219/12Wirbt ein Telekommunikationsunternehmen bei einem Vertragsabschluss damit, dem Verbraucher einen Rabatt von 10% auf den Grundpreis der ersten 12 Monaten zu gewähren, so handelt dieses nicht irreführend, wenn der Rabatt nicht jeden Monat gewährt wird, sondern als einmalige Gutschrift auf eine der nächsten Telefonrechnungen erfolgt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um die nächste, übernächste oder eine noch spätere Rechnung handelt, da eine solch genaue Angabe für den Vertragsschluss nicht erforderlich ist.
Weiterlesen 15. November 2013 Urteil des BGH vom 16.05.2013, Az.: I ZR 175/12 Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.
Weiterlesen 04. Januar 2012 Urteil des BGH vom 07.07.2011; Az.: I ZR 181/10 Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend.
Weiterlesen 04. Januar 2012 Urteil des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09 Werden in der Werbung für eine Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Firmenjubiläums ankündigt, feste zeitliche Grenzen angegeben, muss es sich hieran grundsätzlich festhalten lassen. Es kann auch irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird. Eine irreführende Angabe wird regelmäßig dann vorliegen, wenn das Unternehmen bereits bei Erscheinen der Werbung die Absicht hat, die Rabattaktion zu verlängern, dies aber in der Werbung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt.
Weiterlesen 10. November 2010 Urteil des OLG Köln vom 15.02.2008, Az.: 6 U 140/07 Wird mit Preissenkungen im Zuge einer bestimmten Aktion geworben, muss der ursprüngliche Preis zeitnah vor der jeweiligen Aktion verlangt worden sein, da der Verbraucher davon ausgeht, dass er einen finanziellen Vorteil erhält, wenn er im Zeitraum der jeweiligen Aktion ein Produkt kauft. Im Falle einer schon vor der Aktion länger andauernden Preissenkung würde der Verbraucher irregeführt werden, weil es im Vergleich zur beworbenen Aktion keinen Rabatt gäbe.
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