Hotelbetreiber sind doppelt gebührenpflichtig
Urteil des EuGH vom 15.03.2012, Az.: C-162/10 1. Ein Hotelbetreiber, der in seinen Gästezimmern Fernseh- und/oder Radiogeräte aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt,
2. oder ein Gerät anderer Art und Tonträger in physischer oder digitaler Form zur Verfügung stellt, die mit einem solchen Gerät abgespielt oder gehört werden können,
3. ist verpflichtet, zusätzlich zu der vom Rundfunksender gezahlten Vergütung, eine angemessene Vergütung zu zahlen.
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