Inhalte mit dem Schlagwort „Rauchmelder“

01. Oktober 2018

Werbung für Handwerksdienstleistungen in einer bestimmten Stadt nur bei vorhandener Niederlassung zulässig

Handwerkerutensilien liegen auf Holztisch
Urteil des LG Darmstadt vom 25.05.2018, Az.: 14 O 43/17

Die Werbung eines Handwerksbetriebs für Dienstleistungen in einer bestimmten Stadt kann unzulässig sein, wenn an dem jeweils beworbenen Ort keine Niederlassung des Betriebs vorhanden ist. Ein Elektromeisterbetrieb hatte mit garantierter und sofortiger Hilfe „mit den zuständigen Monteuren“ in bestimmten Städten geworben, ohne dort eigene Niederlassungen zu unterhalten. Eine derart gestaltete Werbung enthält irreführende Angaben, weil sie objektiv unrichtige und zu Fehlvorstellungen bei den angesprochenen Verkehrskreisen geeignete wettbewerblich relevante Angaben enthält. Bei Beauftragung eines Handwerksbetriebs werde regelmäßig erwartet, dass die erforderlichen Arbeiten vom Handwerker selbst ausgeführt und nicht an Subunternehmer vergeben werden.

Weiterlesen
05. August 2014

Kontrolle bei Angebotsbeschränkung auf B2B

Urteil des LG Kiel vom 27.09.2013, Az.: 17 O 147/13

Ein Angebot über einen Onlineshop kann grundsätzlich ausschließlich auf Unternehmer beschränkt und die AGB danach ausgerichtet werden. Die Verwendung von Klauseln, die zum Nachteil eines Verbrauchers gereichen, ist jedoch insoweit unzulässig, als auch Verbraucher in nicht unerheblichem Umfang das Angebot wahrnehmen können. Der Anbieter ist somit dazu verpflichtet zum einen eindeutig darauf hinzuweisen, dass sein Angebot ausschließlich gegenüber Unternehmern gilt, und zum anderen geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a