„Ready-Made de l’Histoire dans Café de Flore“: Fälschung eines Gemäldes
Urteil des LG Düsseldorf vom 17.10.2012, Az.: 12 O 473/08 Die widerrechtliche Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann gemäß § 98 Abs. 1 UrhG einen Vernichtungsanspruch des Rechteinhabers gegenüber dem Besitzer oder Eigentümer der Fälschung begründen. Streitgegenstand im vorliegendem Fall war das durch ein Wiener Auktionshaus in ihrer Düsseldorfer Repräsentanz angebotene 120x100 cm große Bild mit dem Titel "Ready-Made de l'Histoire dans Café de Flore", bei dem es sich um eine unerlaubte Reproduktion des Originalgemäldes handelte.
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