Kein Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen („ready-mades“)
Wiederkehrende Motive in mehreren Werkserien eines Fotografen, sog. "ready-mades" genießen für sich allein keinen Urheberrechtsschutz, denn die bloße Auswahl und Präsentation eines bestimmten Gegenstandes als Kunstwerk ist keine persönliche geistige Schöpfung. Ist der wiederkehrende Gegenstand das einzige verbindende Element zwischen ansonsten voneinander unabhängigen Fotografien, so können diese nicht wie die Einzelbestandteile von einem gesamt Performancekunstwerk oder einer Installation behandelt werden. Erst die konkrete kreative Umsetzung des Motives in den jeweiligen Einzelfotografien ist urheberrechtlich geschützt, nicht jedoch die bloße gestalterische Grundidee des wiederkehrenden Gegenstandes.