Kein Eingriff in Persönlichkeitsrecht von Corinna Schumacher durch Berichte der taz und des ZDF
Corinna Schumacher steht kein Unterlassungsanspruch gegen die taz und das ZDF zu. Die Veröffentlichung von Fotos, die sie in Grenoble auf dem Weg in die Klinik zu ihrem verletzten Mann zeigen, greife nicht auf rechtswidrige Weise in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Grund hierfür ist, dass die Beiträge die aufdringliche Berichterstattung anderer Medien über den Unfall Schumachers kritisierten. Daher steht eher die Informationsbeschaffung und die Meinungsbildung im Vordergrund, als die Unterhaltung der Leser.