Inhalte mit dem Schlagwort „Recht am eigenen Bild“

14. November 2013

Nicht öffentlich-rechtliche Personen haben einen Bereicherungsanspruch im Rahmen der Lizenzanalogie

Urteil des LG Kiel vom 30.08.2013, Az.: 1 S 223/12 Fotografien von Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, können einen Vermögenswert verkörpern und unter gewissen Bedingungen kommerzialisierbar sein. So steht ihnen im Rahmen der Lizenzanalogie ein Anspruch auf Schadenersatz zu, welcher aufgrund der fehlenden gravierenden Persönlichkeitsverletzung nicht aus §§ 823 Abs. 1, 2 BGB, 22 KUG, sondern aus § 812 Abs. 1 S.1 BGB erfolgt.
Weiterlesen
28. Oktober 2013

Unzulässige Verwendung von Szenenbildern aus einem Film zu Werbezwecken

Urteil des LG Köln vom 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12 Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Durch die Teilnahme an einem Spielfilm willigt ein Darsteller regelmäßig nur in die Nutzung seines Bildnisses für diesen Film und dessen Bewerbung ein. Werden hingegen Szenenbilder in einer Werbeanzeige für andere Produkte verwendet, also nicht für den Film selbst, sondern wie hier für ein TV-Gerät, bedarf es einer gesonderten Einwilligung.
Weiterlesen
25. September 2013

Veröffentlichung des Bildes einer Person ohne deren Einwilligung

Urteil des LG Köln vom 14.08.2013, Az.: 28 O 144/13 Die Frage, ob die Veröffentlichung eines Bildes, welches eine Person abbildet zulässig ist,  beurteilt sich nach dem abgestuften Schutzkonzept des KUG.  Grundsätzlich gilt, dass Fotografien nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Person verbreitet werden dürfen. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn es sich um ein sog.  Bildnis der Zeitgeschichte handelt. In einem solchen Fall führen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie die Rechte der Presse zu einer Einschränkung des Einwilligungserfordernisses des § 22 KUG.
Weiterlesen
11. September 2013

Unzulässige Berichterstattung über Prominente in emotionalen Ausnahmezuständen

Urteil des OLG Köln vom 26.03.2013, Az.: 15 U 149/12 Bildberichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmezuständen können unzulässig sein, da in solchen Momenten das Recht der betroffenen Personen, die Situation im Rahmen des Schutzes der Privatsphäre zu verarbeiten, regelmäßig schwerer wiegt, als das Berichterstattungsinteresse.
Weiterlesen
04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
Weiterlesen
07. August 2013

Widerrechtliche Bildanfertigungen von einer Beerdigung

Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 25.06.2013, Az.: 16 S 251/12 Das Fotografieren von Teilnehmern an Trauerfeierlichkeiten ohne Einwilligung stellt einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitglieder der Trauergemeinde dar. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Fotos von außerhalb des Friedhofs angefertigt werden.
Weiterlesen
06. August 2013

Verbreitung von Portraits eines Prominenten

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2013, Az.: I-20 U 190/12

Das Verbreiten eines Bildes über das Internet verstößt nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient. Das liegt aber nur dann vor, wenn das Bild über das rein handwerkliche Können hinaus einen weiteren Gehalt besitzt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a