Inhalte mit dem Schlagwort „Recht am eigenen Bild“

17. Juni 2013

Persönlichkeitsrechtsverletzung und Schadensersatz bei unerwünschten Filmaufnahmen

Urteil des AG Köln vom 06.05.2013, Az.: 142 C 227/12 Filmaufnahmen von Personen (hier: "Versicherungsdetektive") dürfen nur dann angefertigt und ausgestrahlt werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Gefilmten vorliegt oder wenigstens konkludent von einem Einverständnis auszugehen ist. Fehlt ein solche Einwilligung, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch abhängig von der Schwere des Eingriffs auch ein Schadensersatzanspruch entstehen kann.
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17. Dezember 2012

5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.11.2011, Az.: 12 O 438/10 Die Veröffentlichung von Nacktbildern in einer Werbebroschüre des Fotografen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Eine Einwilligung des Modells in die Veröffentlichung der Bilder kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil das Modell zu früheren Zeiten anderweitige Nacktbilder ihres Körpers öffentlich zur Schau stellte.
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07. Dezember 2012

Playboy am Sonntag

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10 In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
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13. November 2012

Fotografien von Prominenten mit ihren Kindern

Urteil des LG Köln vom 10.10.2012, Az.: 28 O 195/12 Eine ungenehmigte Bildnisveröffentlichung einer unverpixelten Fotografie, auf der eine Mutter mit ihrem Kind während eines Spazierganges zu sehen ist, greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht und die geschützte Eltern-Kind-Beziehung ein. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt hierbei jedoch nicht grundsätzlich, sondern vielmehr als ultima ratio in Betracht. Insbesondere die lediglich einzelne Veröffentlichung eines neutral zu bewertenden Bildes ohne herabsetzenden Charakter begründet keinen Schadensersatzanspruch.
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23. August 2012

Widerrechtliche Fotoveröffentlichung von Journalisten durch prominenten Moderator

Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11 Ein Journalist muss es nicht hinnehmen, dass er bei Fotoarbeiten am Grundstück eines Moderators, der wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den Fokus der Medien geriet, von selbigem fotografiert wird und dieser die Bilder mit verächtlichem Kommentar bei Twitter ins Netz stellt. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere die Pressefreiheit zu berücksichtigen. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Journalist hierdurch einer Prangerwirkung ausgesetzt ist, die er angesichts der von ihm entfalteten Tätigkeit nicht hinzunehmen braucht.
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29. Juni 2012

Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

Pressemitteilung Nr. 48/2012 des BVerwG vom 23.05.2012, Az.: 6 C 22.11

Die Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus als rechtswidrig beanstandeten Sendungen ist zulässig. Die Vorschrift verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen Bestimmungen des Grundgesetzes. Damit muss der Sender Pro7 Werbeeinnahmen in geschätzter Höhe von 75.000 € an die Landesmedienanstalten abführen, da die Sendung "Bimmel-Bingo" im Rahmen von "TV-total" rechtswidrig war.
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21. Juni 2012 Kommentar

Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“

>strong>Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11

Wie sind embedded Videos zu bewerten? Präsentiert ein Blogger ein Video, z.B. von YouTube, ist dieser dann auch für dieses Video haftbar zu machen? Oder darf man darauf vertrauen, dass ein öffentlich zugängliches Video auch legal ist und ansonsten von YouTube gesperrt würde?

Das LG Hamburg verkündete vor Kurzem ein Urteil zu dieser Thematik, das v.a. in der sog. Blogosphäre bereits große Wellen schlug.

Lesen sie im Folgenden eine rechtliche Bewertung dieses Urteils.

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01. Juni 2012

Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen

Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2012, Az.: I ZR 234/10 Der Bundesgerichtshof hat den Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,00 EUR verurteilt. Dieser hatte den bereits verstorbenen Gunter Sachs durch eine Abbildung und dazu gehörige Berichterstattung in der "Bild am Sonntag" ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken vereinnahmt und so sein Recht am eigenen Bild verletzt. Dass dies nicht in einer eigens gekennzeichneten Werbeanzeige, sondern im Rahmen eines redaktionellen Artikels geschah, ist nach Auffassung des BGH unbeachtlich.
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01. Juni 2012

Blogger kann auch für YouTube-Video haften

Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2012, Az.: 324 O 596/11 Ein Blog-Betreiber haftet als Verbreiter eines rechtsverletzenden Fernsehbeitrages, wenn er im Rahmen seines Blog-Beitrags einen Hyperlink auf das entsprechende YouTube-Video des Fersehberichts setzt, ohne seinen Prüfpflichten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit desselben nachgekommen zu sein.
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25. April 2012

Paparazzi und Kleinkriminelle

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12

Das Fotografieren eines Angeklagten ohne dessen Zustimmung kann einen rechtswidrigen Angriff im Sinne des § 32 StGB (Notwehr) darstellen, so dass der Angeklagte Maßnahmen ergreifen darf, die geeignet, erforderlich und geboten sind, um den Angriff zu beenden. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Allerdings ist dies ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ob und in welchem Umfang die Allgemeinheit ein das Persönlichkeitsinteresse überwiegendes Informationsinteresse hat, ist aufgrund einer wertenden Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

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