Inhalte mit dem Schlagwort „Recht am eigenen Bild“

02. April 2012

Fotografieverbot von Polizeibeamten rechtswidrig

Pressemitteilung des BVerwG vom 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11 Das von der Polizei gegenüber einem Fotoreporter ausgesprochene Fotografieverbot von den Polizeibeamten eines Spezialeinsatzkommandos ist rechtswidrig. Der Einsatz der Polizeibeamten stellt ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des Kunsturhebergesetzes dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Der Einsatzleiter des Spezialeinsatzkommandos durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen, um das berechtigte Interesse der Polizeibeamten gegen deren mögliche Enttarnung zu schützen.
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03. Februar 2012

Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.:  1 BvR 927/08

Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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22. November 2011

Waffengleichheit: Promis dürfen Paparazzi ablichten

Urteil des LG Köln vom 09.11.2011, Az.: 28 O 225/11 Ein Foto, das den bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann bei einem Hofgang in einer JVA darstellt, darf nicht veröffentlicht werden. Auf der anderen Seite darf ein Foto veröffentlicht werden, dass Herr Kachelmann von einem Paparazzo geschossen hat, der ihm vor seiner Wohnung nachstellte. Der Journalist befand sich hierbei in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so dass lediglich seine Sozialsphäre betroffen ist. Außerdem besteht ein öffentliches Interesse daran, wie die Medien mit Prominenten umgehen.
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26. Oktober 2011

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildmanipulation?

Urteil des LG Hamburg vom 14.10.2011, Az.: 324 O 196/11 Wird ein Bild nachträglich manipuliert und perspektivisch verzerrt veröffentlicht, so kann dies auch bei prominenten Persönlichkeiten zu einem Unterlassungsanspruch führen. Die Einwilligung zur Aufnahme des Bildes umfasst nicht Manipulationen, welche über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus vorgenommen werden.
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04. Oktober 2011

Darf jeder in die Flugreisen-Affäre hineingezogen werden?

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2011, Az.: 7 U 39/11 Eine konkludente Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung einer Fotografie, kann durch einen fröhlichen Blick in die Kamera vorliegen. Allerdings beschränkt sich die Einwilligung auf eine Fotoberichterstattung über die Veranstaltung, in dessen Zusammenhang die Fotografie erstellt wurde.
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04. Juli 2011

Keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Personensuchmachschine

Urteil des LG Köln vom 22.06.2011, Az.: 28 O 819/10 Suchmaschinenbetreiber dürfen bei der Benutzung von Bildern von einem Einverständnis des Rechteinhabers mit dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen, wenn der Rechteinhaber die Bilder öffentlich zugänglich gemacht hat, ohne diese gegen den Zugriff durch Suchmaschinen zu sichern. Diese vom BGH für Urheberrechtsverletzungen aufgestellten Grundsätze (Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08) gelten entsprechend auch für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
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29. September 2010

Ungefragtes Werben mit Sportlerfoto durch Dritte nicht zwingend unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.04.2010, Az.: I-20 U 117/09

Wenn ein Sportler im Rahmen eines Werbevertrages mit einem Unternehmen Bildaufnahmen von sich zu Werbezwecken anfertigen lässt, können diese prinzipiell auch nur von diesem Unternehmen verwendet werden, da Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Etwas anderes gilt, wenn der Sportler im Rahmen des von ihm unterschriebenen Werbevertrages in eine Klausel einwilligt, die besagt, dass Kunden des Vertragsunternehmens Bilder des Sportlers für Zwecke einer Gemeinschaftswerbung verwenden dürfen. Falls sich demnach die Werbung sowohl auf Produkte des Vertragsunternehmens, als auch auf den Verkauf solcher durch den Kunden bezieht und in Abstimmung mit dem Vertragsunternehmen, wie auch mit dessen Zustimmung erfolgt, bedarf es in diesem Falle keine weitere ausdrückliche Rechteeinräumung von Seiten des Sportlers.
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12. Juli 2010

Öffentlich zugängliche Fotos dürfen von Personensuchmaschinen grundsätzlich verwendet werden

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.
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14. Oktober 2009

Das Recht am eigenen Bild bei Filmaufnahmen

Urteil des LG Berlin vom 31.01.2008, Az.: 27 O 1000/07

Grundsätzlich kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob Bildnisse von sich verwendet und veröffentlicht werden. Dies gilt auch bei Filmaufnahmen. Fernsehsender, die Menschen filmen, müssen deren ausdrückliche Einwilligung einholen um das aufgenommene Material ausstrahlen zu dürfen. Es genügt dafür nicht, wenn eine Person Aufnahmen von sich duldet, für deren Veröffentlichung aber keine ausdrückliche Einwilligung abgibt. In Aufnahmen die dennoch gesendet werden, müssen Fernsehsender die Indentität der gefilmten Personen unkenntlich machen.
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13. Oktober 2009

Der Spion aus der Luft: Zum Recht am eigenen Bild

Pressemitteilung Nr. 44/09 des AG München zum Urteil vom 19.08.2009, Az.: 161 C 3130/09

Grundsätzlich schützt das Recht am eigenen Bild jeden Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung des eigenen Bildnisses, dazu zählen auch Luftaufnahmen des eigenen Grundstücks. Ist die Aufnahme jedoch nicht einer bestimmten Adresse zuzuordnen und zudem der Einzelne als Person nicht zu identifizieren, wird das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt.
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