Inhalte mit dem Schlagwort „Recht am gesprochenen Wort“

12. Mai 2015

„Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“: Ghostwriter unterliegt erneut gegen Altkanzler

Aufgeschlagenes Buch, einzelne Blätter im Vordergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 05.05.2015, Az.: 15 U 193/14

Die Verwendung und Veröffentlichung der in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl wurde untersagt und somit das Urteil des LG Köln bekräftigt. Die Veröffentlichung sämtlicher Zitate durch den Autor Herr Dr. Schwan ohne Zustimmung von Helmut Kohl verstößt gegen die konkludent vereinbarte Geheimhaltungsabrede. Der geschlossene Vertrag sieht vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner getätigten Äußerungen als auch der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zusteht. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, weil sie in Kohls Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort eingegriffen haben.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a