Inhalte mit dem Schlagwort „Recht des Gleichnamigen“

21. Juli 2014

Peek & Cloppenburg Hamburg darf die Anmeldung einer gleichnamigen Gemeinschaftsmarke untersagen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-325/ 13 P, C-326/13 P

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Eintragung eines schon bestehenden Markennamens erfordert nicht, dass der Anspruchsteller ein bundesweites Untersagungsrecht nachweisen muss. Eine solche Auslegung des Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 EG ist abzulehnen. Ausreichend ist dementsprechend, dass das Schutzgebiet einer Marke über eine rein örtliche Bedeutung hinausgeht. Vorliegend durfte Peek &Cloppenburg Hamburg somit die Eintragung der Gemeinschaftsmarke des Konkurrenzunternehmens Peek & Cloppenburg Düsseldorf untersagen.

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