Zur telefonischen Opt-In-Abfrage für Werbemaßnahmen
Die telefonische Abfrage einer Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen durch ein Unternehmen (sog. "Opt-In-Abfrage") im Rahmen einer Zufriedenheitsbefragung von Privatkunden ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Die Nutzung personenbezogener Daten als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt. Auch für die Abwicklung eines bestehenden Vertragsverhältnisses ist die Abfrage des Opt-In nicht erforderlich.