Gewerbetreibende haben einen Anspruch auf einen kostenfreien Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung
Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Telefonbuch und seiner Internetausgabe eingetragen zu werden. Dabei ist gleichgültig, ob der Geschäftsname auch im Handelsregister oder der Handwerksrolle eingetragen ist. Vielmehr ist maßgeblich, ob ein im Verkehr tatsächlich gebrauchter Geschäftsname besteht, welcher der Identifizierung des Gewerbetreibenden dient.