Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

11. März 2014

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis unzulässig

Urteil des OLG Hamm vom 04.07.2013, Az.: 4 U 20/13

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel ist unzulässig, wenn behauptet wird, die Einnahme des Produkts bewirke einen positiven Einfluss auf die Funktion von Körpergelenken, diese Wirkung jedoch nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Es ist bei pflanzlichen Wirkstoffen erforderlich, dass durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise klargestellt ist, dass die beworbene positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung tatsächlich gegeben ist und der betreffende beworbene Nährstoff im Endprodukt in einer Menge vorhanden ist, die auch die betreffenden Wirkung nachweislich erzielen kann.

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11. März 2014

Zur Anwendbarkeit der MFM-Honorarempfehlungen bei der Schätzung der Lizenzgebühr einfacher Lichtbilder

Urteil des OLG Hamm vom 13.02.2014, Az.: 22 U 98/13

Ein Rückgriff auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen einer gerichtlichen Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss das konkrete Lichtbild dahingehend geprüft werden, ob es sich um ein professionelles Werk handelt, mit dem am Markt entsprechende Preise erzielt werden können. Liegt dagegen ein einfaches, qualitativ geringwertiges Lichtbild ohne jedwede Schaffenshöhe vor, so ist ein Abschlag von 60% vorzunehmen.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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10. März 2014

Festlegung des Schadensersatz bei unerlaubter Übernahme von AGB

Urteil des AG Köln vom 08.08.2013, Az.: 137 C 568/12

Anwaltlich formulierte AGB sind ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk. Werden diese unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch, dessen Höhe sich im Grundsatz nach dem Entgelt für eine solche AGB-Erstellung richtet. Beinhaltet dieses Entgelt zugleich eine Haftungsübernahme durch Anwälte, so beschränkt sich der Schaden auf die fiktive Einräumung von Nutzungsrechten in Höhe von 50% des Entgelts.

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10. März 2014

„Nur für kurze Zeit“ stellt zulässige Befristung einer Rabattaktion dar

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2013, Az.: 4 U 217/12

Die Werbung für eine Rabattaktion, die einen Preisvorteil ab einem bestimmten Einkaufswert verspricht und „nur für kurze Zeit“ gilt, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Werbung kein bestimmter Termin, zu dem die Werbeaktion spätestens beendet werden sollte und insofern keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Rabattaktion bestand. Eine Verpflichtung, eine Rabattaktion bereits im Vorhinein in bestimmter Art und Weise zeitlich zu begrenzen, besteht nicht.

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10. März 2014

Berechnung des Schadens bei wettbewerbswidrigen Äußerungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 105/12

Führt eine wettbewerbswidrige Äußerung eines Mitbewerbers zur Kündigung von bestehenden Vertragsverhältnissen, hat der Schädiger den dadurch entgangenen Gewinn dieses Mitbewerbers zu ersetzen. Bei der Schadensberechnung ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen, die mit den Kunden getroffen wurde. Im Rahmen der Vorteilsausgleichung sind dabei nicht nur ersparte Aufwendungen, sondern auch solche Einnahmen einzukalkulieren, die der Geschädigte anstatt der vereinbarten Vergütung erzielt hat.

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07. März 2014

Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer deutschen Marke bei ausschließlicher Nutzung in der Schweiz

Urteil des EuGH vom 12.12.2013, Az.: C-445/12 P

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die ausschließliche Nutzung einer deutschen Marke in der Schweiz nicht mit einer ernsthaften Benutzung in Deutschland gleichzusetzen ist. Dem Verweis auf ein Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1892, welches die Benutzung einer Marke in dem anderen Staat der Benutzung im eigenen Staat gleichsetzte, hielt das Gericht entgegen, dass dieses nur zwischen diesen beiden Staaten gelte und im vorliegenden Fall Unionsrecht anzuwenden sei. Dies hat zur Folge, dass beim Nachweis der ernsthaften Benutzung eines Zeichens auf die Benutzung in dem Land, in dem es geschützt ist, abgestellt werden muss.

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07. März 2014

Nachzahlungsklausel bei Prepaid-Verträgen unwirksam

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.01.2014, Az.: 1 U 98/13

Kunden eines Prepaid-Vertrages können davon ausgehen, dass mit Verbrauch ihres Guthabens keine weiteren Kosten mehr entstehen. Eine Klausel, die dem Anbieter eine verzögerte Abbuchung mit der Folge erlaubt, dass durch die Entstehung eines Negativsaldos der Kunde zur Nachzahlung verpflichtet wird, enthält eine von der ursprünglichen Vorleistungspflicht abweichende Regelung und verstößt gegen das Transparenzgebot. Gleiches gilt für eine Klausel, die zur fortlaufenden Entrichtung nutzungsunabhängiger Entgelte trotz Sperrung verpflichtet.

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07. März 2014 Top-Urteil

Betreiben von sog. „Abo-Fallen“ im Internet stellt einen versuchten Betrug dar

Geschäftsmann mit Sturmmaske und einem offenen Laptop in der Hand steht in einem Büro.
Pressemitteilung Nr. 43/2014 des BGH vom 06.03.2014, Az.: 2 StR 616/12

Der BGH hat mit Urteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) entschieden, dass eine Webseite, die darauf abzielt, ahnungslose Internet-Nutzer in eine Abo-Falle zu locken, einen versuchten Betrug darstellen kann. Es ist dabei unerheblich, ob der Nutzer die entsprechenden Hinweise wahrnehmen konnte, wenn diese durch die Gestaltung der Webseite absichtlich verschleiert wurden.

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