Löschung des E-Mail Accounts eines ehemaligen Mitarbeiters nicht ohne weiteres möglich
Ein E-Mail Account, der einem Mitarbeiter während eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt wird und auf dem er private E-Mail speichert, darf nach der Vertragsauflösung erst gelöscht werden, wenn der ehemalige Mitarbeiter keine Verwendung mehr für die darauf gespeicherten Daten hat oder er der Löschung zugestimmt hat. Zu den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers gehört es nämlich, auch Schäden von Rechtsgütern des ehemaligen Arbeitnehmers fern zu halten, die aus seiner eigenen Sphäre entstehen können, da er sich andernfalls schadensersatzpflichtig macht.