Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

13. April 2015

Demo-Version einer Software auf Internetseite stellt öffentliche Zugänglichmachung einer Software dar

Binär-Zahlencode im einem blauen Raum
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2015, Az.: 11 U 94/13

Wird auf einer Internetseite eine Demoversion mit vollem Nutzungsumfang zur Verwendung bereitgestellt, ist darin eine öffentliche Zugänglichmachung des Computerprogramms auch dann zu sehen, wenn eine Veröffentlichung des Quellcodes der Software tatsächlich nicht erfolgt ist. Für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt vielmehr der Zugriff auf die graphische Benutzeroberfläche der geschützten Software. Eine Dekompilierung der Software zu Zwecken der Entfernung eines Google Analytics Tracking Codes aus Datenschutzgründen rechtfertigt indes ebenfalls nicht die Verletzung von Nutzungsrechten.

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09. April 2015

Zur Reichweite des Schutzbereichs eines eingetragenen Designs

dunkelbrauner alter Fahrradsattel, der abmontiert ist
Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.11.2014, Az.: 6 W 96/14

Besteht für ein eingetragenes Design (hier: Fahrradsattel) nur ein geringer Gestaltungsspielraum, ist grundsätzlich auch dessen Schutzbereich gering. Dies gilt unabhängig von einer bereits bestehenden, hohen "qualitativen" Musterdichte auf dem betreffenden Warengebiet. Eine Erweiterung des Schutzumfangs ist jedoch möglich, wenn das Design einen so großen Abstand zu den bisher bekannten Formen aufweist, der größer ist, als es zur Begründung der Eigenart notwendig ist.

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09. April 2015

Klausel, die Medienkontrollzuschlag in Höhe von 100% für ungenehmigte Nachauflagen regelt, ist wirksam

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des LG Köln vom 23.10.2013, Az.: 28 O 263/13

Eine AGB-Klausel, die für ungenehmigte Nachauflagen von Buchcovern neben dem Lizenztarif einen Zuschlag in Höhe von 100 % vorsieht, ist inhaltlich wirksam. Denn diese Vertragsstrafe fungiert als Druckmittel, um die Meldung von Nachauflagen, über die der Lizenzgeber keinen Überblick hat, zu garantieren. Da sich der Zuschlag stets am Normaltarif orientiert, ist er abhängig vom Umfang der Nutzung und der Höhe der Auflage. Aus diesem Grund liegt keine unangemessene Benachteiligung des Lizenznehmers vor.

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08. April 2015

Hohe Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Fotografien im Internet

Frau mit Fotokamera schießt Foto, ihr gegenüber steht ein Spiegel
Beschluss des OLG München vom 15.01.2015, Az.: 29 W 2554/14

Wird eine Werbeagentur mit der Gestaltung eines Internetauftritts beauftragt, so genügt es den strengen Sorgfaltsmaßstäben bei der Nutzung von fremden Bildern nicht, sich lediglich auf die Aussage des Dritten zu verlassen, dass die Nutzungsrechte an dem Bild wirksam erworben wurden. Eine Zusicherung Dritter muss vielmehr durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen überprüft werden.

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08. April 2015

Stabilisierung der Wasserqualität

Stempel mit Patent in rot auf weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 03.02.2015, Az.: X ZR 76/13

a) Ob eine Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist ebenso eine Rechtsfrage wie die Frage, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt.

b) Die Ausführbarkeit der in einem Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre darf nicht mit der Erreichbarkeit derjenigen Vorteile gleichgesetzt werden, die der Erfindung in der Beschreibung zugeschrieben werden.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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01. April 2015

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren nach Kundenspezifikation

Beiges Zweisitzer-Sofa vor einem weißen Hintergrund.
Urteil des AG Siegburg vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14

Eine Ware ist nach Kundenspezifikation individualisiert angefertigt und damit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn dem Kunden bei Bestellung 100 verschiedene Kompositionsmöglichkeiten zur Verfügung standen und erkennbar war, dass die Ware speziell gefertigt wird. Dem Unternehmer ist eine Rücknahme solch individualisierter Waren unzumutbar, wenn ihm die vom Kunden veranlasste Anfertigung nicht ohne weiteres rückgängig machbar ist und für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist.

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31. März 2015

Zur Mitwirkung eines Polizeibeamten in einer „scripted-reality“-Sendung

Eine Person hebt einer anderen Person in Uniform ein Mikrofon hin
Urteil des VG Aachen vom 12.03.2015, Az.: 1 K 1032/14

Einem Beamten, der als Kommentator in einem „scripted-reality“-Format mitwirken möchte, ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung immer dann zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit das Ansehen der öffentlichen Verwaltung nicht beeinträchtigt. Dies ist der Fall, wenn die Beiträge des Beamten sachlich korrekt und objektiv sind. Insoweit muss also eine hinreichende Abgrenzung zu dem fiktiven Teil der Sendung erfolgen. Es ist dagegen nicht nötig, dass der Beamte mithilfe seiner Nebentätigkeit die dienstlichen Interessen der Behörde explizit fördert.

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27. März 2015

Unzulässiger Hinweis auf bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

roter Stempelabdruck mit Aufschrift "SCHUFA!"
Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 157/13

Ein Mahnschreiben eines Inkassoinstituts, das einen Hinweis auf die Pflicht zur Meldung an die SCHUFA enthält, begründet die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung des Verbrauchers, der dem Zahlungsverlangen aus Furcht vor einem SCHUFA-Eintrag auch dann nachkommt, wenn Einwendungen bestehen. Der Hinweis auf die Mitteilung stellt eine unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher dar und ist somit unzulässig, sofern er nicht klarstellt, dass ein Bestreiten durch den Schuldner selbst ausreicht, um die Datenübermittlung zu verhindern.

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27. März 2015

Geschmacksmusterrechtlicher Schutz einer Sportbrille – Voraussetzungen und Umfang

Sportbrille vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.09.2014, Az.: 6 U 58/14

Bei Sportbrillen ist der für die Eigenart eines Geschmackmusters maßgebliche Gestaltungsspielraum, bedingt durch den besonderen Verwendungszweck einer solchen Brille, sehr klein. Dadurch sind an die Eigenart keine hohen Anforderungen zu stellen, der Schutzumfang eines solchen Geschmackmusters ist gering. Hebt sich eine Sportbrille jedoch deutlich von der vorbekannten Mustervielfalt ab und übersteigt die Kriterien, die nötig sind, um eine Eigenart zu begründen, so führt dies zu einer Erweiterung des Schutzumfangs.

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