Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtliches Gehör“
Fehlt das rechtliche Gehör der Markeninhabers ist die Markenumschreibung rückgängig zu machen
Beschluss des BPatG vom 27.04.2009, Az.: 25 W (pat) 20/09
Nur die inhaltliche Unrichtigkeit ist nicht ausreichend, eine Rückgängigmachung der Umschreibung zu rechtfertigen. Zudem muss einem Beteiligten das rechtliche Gehör in nicht ausreichender Weise gewährt worden sein. Um Missbrauch vorzubeugen, wenn keine von allen Beteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge vorliegen, ist dem Markeninhaber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist vorliegend nicht geschehen, so dass das rechtliche Gehör des Markeninhabers verletzt ist, worauf die Umschreibung beruht. Sie ist rückgängig zu machen.
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen
Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08
Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.