Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtliches Gehör“

22. Oktober 2009

Marke „Jugendherberge“ nach 11 Jahren gelöscht

Beschluss des BGH vom 17.09.2009, Az.: I ZB 7/09 Das Bundespatentgericht ordnet die Löschung der seit 1998 eingetragene Marke "Jugendherberge" an. Gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind solche Marken auf Antrag zu löschen, denen für die jeweiligen Waren oder  Dienstleistungen die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die Marke „Jugendherberge“ ist für die eingetragenen Dienstleistungen "Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten" jedoch nicht unterscheidungskräftig.
Weiterlesen
09. Juni 2009

Fehlt das rechtliche Gehör der Markeninhabers ist die Markenumschreibung rückgängig zu machen

Beschluss des BPatG vom 27.04.2009, Az.: 25 W (pat) 20/09

Nur die inhaltliche Unrichtigkeit ist nicht ausreichend, eine Rückgängigmachung der Umschreibung zu rechtfertigen. Zudem muss einem Beteiligten das rechtliche Gehör in nicht ausreichender Weise gewährt worden sein. Um Missbrauch vorzubeugen, wenn keine von allen Beteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge vorliegen, ist dem Markeninhaber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist vorliegend nicht geschehen, so dass das rechtliche Gehör des Markeninhabers verletzt ist, worauf die Umschreibung beruht. Sie ist rückgängig zu machen.

Weiterlesen
09. Juni 2009

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen

Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08

Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a