Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtsanwalt“
Markenlöschung „Micropayment“
Beschluss des BPatG vom 27.07.2011, Az.: 3 W (pat) 101/09
Durch die Stellung eines doppelten Löschungsantrages besteht die Möglichkeit das Rechtsinstitut der materiellen Rechtskraft zu umgehen. Insoweit ein erster Löschungsantrag bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurde, ist ein erneuter inhaltsgleicher Antrag durch denselben Antragsteller ausgeschlossen. Ein erneuter inhaltsgleicher Antrag durch einen Dritten Strohmann ist dagegen nicht ausgeschlossen. Deshalb muss ein Strohmann, welcher ohne eigenes Interesse aber im Interesse und im Auftrag eines Hintermanns handelt, die gegenüber dem Hintermann bestehende Einwendung der materiellen Rechtskraft gegen sich gelten lassen. Die Stellung eines Löschungsantrages seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im eigenen Namen, stellt nicht per-se ein Indiz für eine Strohmanneigenschaft dar. Der Begriff „Micropayment“ stellt einen freihaltungsbedürftigen und beschreibenden Fachbegriff für die Bezahlung von Kleinbeträgen dar, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, sodass ein Löschungsgrund vorliegt, §§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.Unser Team freut sich auf einen neuen Kollegen
Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend
Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09
Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.Schadensersatzanspruch wegen unterbrochenem Telefonanschluss
Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache
Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.
Rechtsanwältin Monika Bandouch ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Vermittlung von Rechtsanwälten im Rahmen der Finanz-Sanierung
Verschiedene Angelegenheit lösen je eine Geschäftsgebühr aus
Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: IX ZR 10/08
Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und diejenige vor dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.
Bei Abmahnung sind Rechts- und Patentanwaltskosten zu ersetzen
Urteil des LG Mannheim vom 24.03.2009, Az.: 2 O 62/08
Ob wegen einer Abmahnung sowohl Rechts- als auch Patentanwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind, ist nach § 670 BGB davon abhängig, was im Rahmen der Geschäftsführung für notwendig erachtet werden darf. Im Regelfall ist ein Rechtsanwalt zur Rechtsverfolgung bei Abmahnungen notwendig. Eine zusätzliche Beauftragung eines Patentanwalts kann erforderlich sein, da dieser eine eigenständige Kompetenz in markenrechtlichen Sachverhalten hat und auf diese besondere Sachkunde außergerichlich nicht verzichtet werden muss.