Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtsanwalt“

21. Dezember 2004

Vorlageverpflichtung der technischen Überprüfung eines Mobilfunkanschlusses

Urteil des AG Cochem vom 21.12.2004, Az.: 2 C 449/04 1. Wird gegen eine Mobilfunkrechnung Einwendung erhoben und teilt der Anbieter daraufhin mit, dass die durchgeführte technische Überprüfung keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Abrechnung ergebe, so kann der Kunde mehr als zwei Jahre später die Vorlage der technischen Überprüfung nicht mehr verlangen. Im Rechtsstreit ist in diesem Fall von der gesetzlichen Vermutung auszugehen, dass die Verbindungsentgelte zutreffend ermittelt worden sind. 2. Ist die monatliche Abrechunung in den AGB eines Mobilfunkdiensteanbieters vorgesehen und wird darauf hingwiesen, dass die Abrechnung erst nach Übermittlung der Daten erfolgt, so handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist und der Anbieter kann trotz der späten Übersendung einer Rechnung seine Forderung geltend machen.
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02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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09. September 2004

Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de

Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
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05. September 2004 Kommentar

Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

Kommentar zum Beschluss des LG München I

Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt. Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.

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19. Mai 2004

GPL

Urteil des LG München I vom 19.05.2004, Az.: 21 O 6123/04 Nach Ansicht des LG München stellen die Lizenzbedingungen zur Nutzung freier Software, die allgemein unter dem Namen "GNU General Public License (GPL)" bekannt sind, im wesentlichen wirksame allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Wird freie Software dazu verwendet, Software zu programmieren und zu vertreiben und wurde die freie Software unter die GNU General Public License gestellt, so besteht die Verpflichtung entsprechend der GNU General Public License, Version 2 (GPL) dabei zugleich den Sourcecode der Software "netfilter/iptables" lizenzgebührenfrei zugänglich zu machen, den Lizenztext der GPL beizufügen und auf die Lizenzierung unter der GPL hinzuweisen.
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19. Mai 2004

whirlpools.at – „catch-all“-Funktion bei Domains wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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18. November 2003

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des LG Hannover vom 18.11.2003, Az.: 18 O 300/02

Nach dem Urteil des LG Hannover verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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22. Oktober 2003

Erhebung von Kundendaten durch Telekommunikationsunternehmen

Urteil des BVerwG vom 22.10.2003, Az.: 6 C 23/02 Den Anbieter von Telekommunikationsdiensten trifft die Pflicht , im öffentlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen. Dies jedoch nur für diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben.Zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden sind sie nicht verpflichtet.
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23. September 2003

Haftung des Internetproviders für Inhalte

Urteil des BGH vom 23.09.2003, Az.: VI ZR 335/02 a) Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG in der Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) sind als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen. b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 TDG a.F. hat an dem allgemeinen Grundsatz nichts geändert, daß der Kläger bei einer deliktischen Haftungsgrundlage grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen hat, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt.
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02. September 2003

results.de – Verwechslungsgefahr

Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003, Az.: 13 Sa 453/03 Für Unterlassungsansprüche zum Namensschutz im Markenrecht ist § 15 Abs. 2 MarkenG anzuwenden. Wird ein ein Teil eines Unternehmenskennzeichens von jemand anderem als dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens als Internetadresse verwendet, ohne zu beabsichtigen unter dieser Adresse geschäftlich tätig zu werden und besteht ein berechtigtes Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens, dieses zu schützen, so ist ein solcher Unterlassungsanspruch begründet. Es ist Driten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr unbefugt in der Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslung mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
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