Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtsanwaltskammer“

30. März 2020

DSGVO konform: Überprüfung anwaltlicher Schriftsätze durch Anwaltskammer

Anwalt spricht mit seinem Mandant verschiedene Dokumente durch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.02.2020, Az.: 6 W 19/20

Wegen des Verdachts auf standeswidriges Verhalten des gegnerischen Rechtsanwalts leitete der beklagte Anwalt die Schriftsätze der Gegenseite an die zuständige Rechtsanwaltskammer weiter. Der von der Überprüfung betroffene Anwalt reichte wegen Zweifeln an der DSGVO-Konformität dieses Vorgangs Klage ein. Die Richter des OLG Frankfurt befanden die Weiterleitung anwaltlicher Schriftsätze bei Verdacht des standeswidrigen Verhaltens an die Anwaltskammer nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO jedoch für zulässig.

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12. März 2014

Der „Kundenanwalt“ – Irreführende Werbung einer Versicherungsgruppe

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.07.2013, Az.: 34 O 8/13 U.

Die Werbung einer Versicherungsgruppe mit einem "Kundenanwalt" ist irreführend und somit unzulässig, da bei dem angesprochenen Publikum fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei dem "Kundenanwalt" um einen Rechtsanwalt handle und dieser Kunden gegenüber Dritten oder gegenüber der Versicherungsgruppe vertrete.

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23. Juli 2013

Unsere Auszubildende Sabrina Sailer schließt erfolgreich ihre Ausbildung ab

Unsere Auszubildende Sabrina Sailer hat ihre Abschlussprüfung als eine der besten Absolventinnen bestanden. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
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01. Juli 2013

Anwaltliche Werbung mit „Online-Scheidung“ zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2013, Az.: 4 U 162/12 In der Aussage „Scheidung-online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Internetseite eines Anwalts ist keine unzulässige irreführende oder unsachliche Werbung zu sehen, wenn hinreichend erläutert wird, wie die Einsparung und das online eingeleitete Scheidungsverfahren möglich gemacht werden.
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26. Juli 2012

Unsere Auszubildende Simone Länger ist „sehr gut“

Mit der Gesamtnote 1 und als eine der besten Absolventen Bayerns bestand unsere Auszubildende Simone Länger ihre Abschlussprüfung. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
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