OLG Köln: Legal-Tech-Vertragsgenerator zulässig
Im Streit um einen Legal-Tech-Vertragsgenerator, hat der den Generator vertreibende Verlag einen Sieg vor dem OLG Köln errungen. Der Verlag habe zwar für die Dienstleistung der Legal-Tech-Anwendung in unzulässiger Weise Werbung betrieben, der Legal-Tech-Vertragsgenerator an sich sei jedoch zulässig, so das Gericht. Der Dokumentengenerator der nach einem Frage-Antwort-Schema vorgegebene Wortbausteine miteinander kombiniere, sei keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Eine solche erfordere eine menschliche oder zumindest mitdenkende Aktivität, welche hier nicht gegeben sei.