„Das Leben des Brian“ darf an Feiertagen nicht ausgestrahlt werden
Die Vorführung von bestimmten Filmen an stillen Feiertagen kann verboten sein, wenn das jeweilige Feiertagsgesetz dies bestimmt.
Das Zeigen des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag unterliegt in Nordrhein-Westfalen einem derartigen Verbot. Eine Zuwiderhandlung kann deshalb ein Bußgeld nach sich ziehen.