„Proti“ auch als Markenteil gültig
Urteil des BGH vom 13.01.2013, Az.: I ZR 84/09 a) Die Vorschriften der Markenrechtsrichtlinie stehen der Anwendung des § 26
Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen. b) Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und
die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur
einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens
einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.
WeiterlesenAbs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen. b) Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und
die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur
einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens
einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.