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19. Mai 2014

Kein Bereicherungsanspruch gegen einen zu Unrecht eingetragenen Domain-Inhaber

Beschluss des OLG Brandenburg vom 05.09.2013, Az.: 3 U 164/09

Wird der Käufer einer bereits vergebenen Domain zu Unrecht als Domain-Inhaber eingetragen, stehen dem materiell Berechtigten keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen diesen zu, da der registrierte Domain-Inhaber seine Rechtsstellung durch die Leistung des Verkäufers erlangt.

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