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31. Juli 2014

Google kann für Rechtsverletzungen von Nutzern auf Google Maps haften

Urteil des KG Berlin vom 07.03.2013, Az.: 10 U 97/12

Google kann für Beiträge seiner Nutzer bei Google Maps haften, welche Dritte in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Grundsätzlich gilt, dass nicht alle Beiträge vor Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen untersucht werden müssen. Ab Kenntnis der Rechtsverletzung kann Google jedoch dazu verpflichtet sein, als Störer eine Stellungnahme des Eintragenden einzuholen sowie künftig solche Verletzungen zu verhindern. Die für die Haftung von Hostprovidern entwickelte Rechtsprechung des BGH ist insoweit auch auf Google Maps übertragbar.

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