Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtswahlklausel“

23. Oktober 2015

Zur wirksamen Einbeziehung von AGB in einen Vertrag mit ausländischem Vertragspartner

Verschiedene Sprachen auf einer Tastatur und eine "translate"-Taste.
Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2015, Az.: 7 U 26/15

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr schon dann Vertragsinhalt, wenn sie im Rahmen von Vorverhandlungen übergeben werden und die ausländische Partei in der Verhandlungssprache auf diese hingewiesen wird. Der eigentliche Text der AGB muss dagegen nur dann in der Verhandlungssprache vorgelegt werden, wenn der ausländische Vertragspartner dies ausdrücklich verlangt. Dabei ist eine Erfüllungsortvereinbarung keine überraschende Klausel. Sie wirkt sich auch dann auf den Gerichtsstand aus, wenn die Formvorschrift des Art. 23 I S. 3 EuGVVO nicht beachtet wurde.

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07. Januar 2015

Zur Verwendung von Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern

Papiere mit AGB-Klauseln, wobei eine in der Hand gehaltene Lupe das Wort "AGB" vergrößert.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14

Rechtswahlklauseln in AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, sind im Rechtsverkehr mit im Ausland ansässigen Verbrauchern unwirksam.

Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen steht ein Unterlassungsanspruch nach dem Unterlassungsklagengesetz auch bei innergemeinschaftlichen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze zu.

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07. Mai 2012

Eine unverbindliche Bitte

Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10

Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
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